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Dr.-Karl-Theodor-Maaß-Haus
Seniorenresidenz
Seestraße 6a
18230 Ostseebad Rerik

Telefon (03 82 96) 7 40-0
Telefax (03 82 96) 7 40-17

info@dr-maass-haus.de
Verhinderungs- und Urlaubspflege PDF Drucken E-Mail
Kurzzeitpflege - Urlaub von der Pflege?

Wann haben Sie einen Anspruch auf Verhinderungspflege?


Wenn die Pflegeperson (auch ehrenamtliche) verhindert ist oder Urlaub macht, besteht ein Anspruch auf eine Vertretung von bis zu vier Wochen im Jahr. Dies wird als Verhinderungspflege bezeichnet und kann zum ersten Mal beansprucht werden, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits zwölf Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Rerik - Boote


Wird die Verhinderungspflege in unserer stationären Einrichtung erbracht, übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen bis zu 1.470 Euro im Kalenderjahr; die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung sind - wie bei der häuslichen Pflege auch - von dem Pflegebedürftigen selbst zu tragen.

 Erforderlichkeit für die Heimpflege.


Grundsätzlich können Pflegebedürftige frei entscheiden, ob ihre Pflege zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung sichergestellt werden soll. Wer sich allerdings für die stationäre Pflege entscheidet, obwohl dies nicht erforderlich ist, kann nur die Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen, die ihm auch bei häuslicher Pflege zuständen. Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben in den Pflegebedürftigkeitsrichtlinien folgende Kriterien für die Erforderlichkeit der stationären Pflege festgelegt:
• Fehlen einer Pflegeperson,
• fehlende Pflegebereitschaft möglicher Pflegepersonen,
• drohende oder bereits eingetretene Überforderung der Pflegepersonen,
• drohende oder bereits eingetretene Verwahrlosung des Pflegebedürftigen,
• Eigen- oder Fremdgefährdungstendenzen des Pflegebedürftigen,
• räumliche Gegebenheiten im häuslichen Bereich, die keine häusliche Pflege ermöglichen und durch Maßnahmen
  zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nicht verbessert werden können.
• Bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe III wird die Erforderlichkeit der stationären Pflege unterstellt.

Segelschiff

Erholung für Pflegebedürftige und Pflegende im Ostseebad Rerik!


Wir pflegen und betreuen Ihre/Ihren Angehörigen rund um die Uhr in einer freundlichen und niveauvollen Atmosphäre. Gleichzeitig sammeln Sie mit Ihrer Familie an Reriks Steilküste und am Salzhaff neue Kraft.

Sie können hier baden, wandern, reiten, radeln (zu jeder Jahreszeit), rudern, surfen, tauchen und vieles mehr. Aktivität oder Ruhe, Entspannung für die Seele oder Anregung für den Geist, Sie finden in

 Rerik und den nahe gelegenen Orten Rostock, Wismar, Bad Doberan, den Ostseebädern Kühlungsborn, Warnemünde, Heiligendamm und auf der Insel Poel alles, was Ihr Herz begehrt!

Mehr Wissenswertes erfahren Sie aus der Informationsbroschüre der Kurverwaltung Rerik oder unter
Telefon 038296/78429.




Unterkunft in Feriewohnungen oder Hotels.
Zimmernachweise erhalten Sie bei der Kurverwaltung Rerik (Telefon 038296/78429) oder www.rerik.de.


Wir helfen gerne weiter.