| Kurzzeitpflege |
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Pflege im Anschluss an eine stationäre Heilbehandlung.Sollten Sie selbst oder Ihr/e Angehörige/r einmal nach einem Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalt vorübergehend nicht in der eigenen Häuslichkeit medizinisch-pflegerisch versorgt werden können, so haben Sie die Möglichkeit für eine Kurzzeitpflege zu uns zu kommen.
In Fällen, in denen vorübergehend weder häusliche noch teilstationäre Pflege möglich ist, kann der Pflegebedürftige auch in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung aufgenommen werden. In der Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Menschen über einen begrenzten Zeitraum vollstationär versorgt. Leistungen der Kurzzeitpflege werden für längstens vier Wochen im Gesamtwert von bis zu 1.470 Euro im Kalenderjahr erbracht. Sie umfassen die Grundpflege, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege mindert den Anspruch auf eine Ersatzpflege nicht. Im Gegensatz zu diesem besteht der Anspruch auf Kurzzeitpflege auch unabhängig davon, wie lange der Pflegebedürftige bereits vorher betreut wurde. Die Kurzzeitpflege ist daher ein Angebot, das besonders in Krisensituationen eine große Entlastung darstellt. Die Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu 4 Wochen die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung. Fragen Sie dort oder bereits während der stationären Behandlung nach einer Kurzzeitpflege.
Während Ihres Aufenthaltes bei uns klären wir alle weiteren Fragen für die evtl. zukünftige Versorgung mit Ihnen ab. In den 4 Wochen bei uns stärken Sie Ihre Gesundheit und erholen sich, so dass Sie in der Regel direkt danach in Ihre Häuslichkeit zurückgehen können.
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Leistungen 



